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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen wird hiermit widersprochen.

2. Angebote und Vertragsabschluß
Alle Angebote sind stets unverbindlich. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer, Druckfehler oder Zwischenverkauf behält sich der Händler ausdrücklich vor. Eine schriftliche Auftragsannahmebestätigung in Form einer Auftragsbestätigung oder Kaufvertrag, wird von uns erstellt und zugesandt. Die darin aufgelisteten Mengen, Beschreibungen und Preise sind vom Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung der Auftragsbestätigung zu prüfen, gegebenenfalls zu reklamieren oder zu bestätigen.

3. Preise
Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Besondere, über die vertraglich einbezogenen und im Kaufpreis enthaltenen Leistungen hinausgehende, schriftlich vereinbarte Arbeiten, wie z. B. Montagearbeiten, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis inklusive sämtlicher Kosten ist ab Rechnungslegung fällig. Bei Verzug des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen geltend zu machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt
Jede Lieferung erfolgt unter Eigentumsvorbehalt; erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung geht das Eigentum auf den Kunden über. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die Waren nicht verpfändet, sicherheitshalber übereignet oder mit sonstigen Rechten belastet werden.

6. Versandkosten
Zusätzlich zum Warenwert sind die beim Bestellabschluss ausgewiesenen Versandkosten zu entrichten. Die Verpackungs- u. Versandkosten werden dem Auftraggeber mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt.

7. Mängelrüge - Gewährleistung
Wir übernehmen die Gewähr, dass unsere Leistungen zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat, den anerkannten Regeln der Technik entspricht und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach den Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Ansonsten sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu rügen. Weitere Gewährleistungsrechte können nicht geltend gemacht werden. Schlagen drei Nachlieferungs- oder Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde wahlweise Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Schadensersatzersatzansprüche des Kunden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Händlers beruhen sowie Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleiben unberührt. Kosten für Nachbesserungen, die durch schuldhaftes Verhalten des Kunden anfallen, hat der Kunde zu tragen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, falls ohne schriftliches Einverständnis des Händlers Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritten vorgenommen werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung oder unsachgemäßer Behandlung entsteht. Bei Lieferung ist der Kunde verpflichtet die Verpackung zu Prüfen und bei Beschädigungen dieses auf dem Lieferschein zu vermerken und der Händler ist direkt zu benachrichtigen. Für Transportschäden, die bei Lieferung nicht direkt angezeigt werden, besteht keine Gewährleistungspflicht.

8. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Herstellers richtet sich ausschließlich nach den in dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Dies gilt nicht, falls grobes Verschulden oder Vorsatz vorliegt. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung durch den Kunden. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Haftungsbegrenzung betrifft vertragliche sowie außervertragliche Ansprüche.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne dieser Geschäftsbestimmungen ganz oder zum Teil unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die Bestimmungen so auszulegen und zu gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Erfolg soweit wie möglich erreicht wird.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für die Lieferungen, Leistungen, und Zahlungen sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten ist München.

 

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